Verfahrensordnung

Verfahrensordnung zur Ehrenmitgliedschaft
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.November 2004)

1)

Das Vorschlagsrecht zur Ehrenmitgliedschaft steht jedem Mitglied auf der Mitgliederversammlung zu.

2)

Die Wahl eines Ehrenmitgliedes erfolgt in gemeinschaftlicher Sitzung des Vorstandes und des Offizierskorps in geheimer Abstimmung mit einer Mehrheit von ¾.

3)

Die Bekanntgabe der Wahl und förmliche Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt in einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein Jahr später, nachdem in der vorangegangenen Mitgliederversammlung der Vorschlag einer Ehrenmitgliedschaft erfolgt ist.
 

Verfahrensordnung wegen des Vogelschießens und des Königsschusses
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.November 2023)

1)

Zum Vogelschießen ist jedes Vereinsmitglied zugelassen, das die Bedingungen der Satzung erfüllt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist.

2)

Zum Königsschuss sind nur solche Mitglieder des Vereins zugelassen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, drei Jahre ununterbrochen die Vereinsmitgliedschaft besitzen, in den vergangenen 5 Jahren nicht bereits König waren, in den Wohngebieten der Stadt Coesfeld ansässig sind, alle Satzungsbestimmungen des Vereins erfüllen und den besonderen Anforderungen gerecht werden, die sich aus der Stellung des Königs auf der Grundlage des Vereinszwecks und seiner Tradition ergeben.

3)

Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich. Der vom Vorstand eingesetzte Sicherheitsbeauftragte, der “Schießmeister“, kann aus Sicherheitsgründen einen Schützen ausschließen.

Fällt nach dem Schuss eines Schützen der Vogel und erfüllt dieser Schütze nicht die Voraussetzungen für den Königsschuss, so hat er ein Fass Bier zu 100 Litern auf dem Bataillonsabend zu stiften.

4)

Fällt nach dem Schuss eines Schützen der Vogel und erfüllt dieser Schütze die Voraussetzung für den Königsschuss, so wird er zum König proklamiert.

Bringt der Schütze in diesem Fall triftige Gründe gegen die Übernahme seines Amtes als König vor, so ist von seiner Proklamation abzusehen.

Er hat dann ein Fass Bier zu 100 Litern zu stiften.

Der König hat im Übrigen zur Generalversammlung und zum Katerfrühstück jeweils ein Fass Bier zu 50 Litern zu stiften.

5)

Der Schützenkönig hat die Pflicht, seine Schützenkönigin und die Ehrendamen und –Herren aus dem Kreis der Einwohner aus den Ortsteilen der Stadt Coesfeld zu wählen. Gleiches gilt sinngemäß für eine proklamierte Schützenkönigin.

6)

Der proklamierte Schützenkönig hat weiterhin die Pflicht, eine Plakette für die Schützenkette und den Vogel für das nächstfolgende Schützenfest zu stiften.

7)

Änderungen zur Verfahrensordnung obliegen dem Vorstand.

Regelung über die Zusammensetzung und Ernennung des Offizierskorps
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.November 1993)

1)

Das Offizierskorps setzt sich zusammen aus

–          einem Obers mit Adjutanten

–          einem Major mit Adjutanten

–          einem Hauptmann und drei Kompanieoffizieren

–          drei Fahnenoffizieren aus dem Kreis der verheirateten Mitglieder

–          drei Fahnenoffizieren aus dem Kreis der Junggesellen

–          zwei Königsadjutanten

–          sechs Fahnenschläger

–          einem Kutscher mit Beifahrer

–          einem Zeugmeister

–          den Mitgliedern der Tanzgruppe

2)

Die Mitglieder des Offizierskorps werden vom Vorstand ernannt.
 

Verfahrensordnung zur Beitragsordnung
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.November 2023)

1)

Der Jahresbeitrag jedes ordentlichen Mitglieds beträgt 30,- € (in Worten: dreißig Euro) und ab dem 65. Lebensjahr 25,- € (in Worten: fünfundzwanzig Euro)

Der Jahresbeitrag eines Ehrenmitglieds beträgt 3,00 € (in Worten: drei Euro)

Der Jahresbeitrag für die Tanzgruppe und der unter 16-jährigen Fahnenschläger entfällt.

2)

Ein Teilbetrag aus dem Jahresbeitrag jedes ordentlichen Mitgliedes und jedes Ehrenmitgliedes in Höhe von jeweils 1,- € gilt als Beitrag zum „Königbund“ und ist als Zuschuss zu den Kosten des jeweiligen Königs bestimmt.

gez. Frank Elsbecker
1. Vorsitzender

gez. Holger Weiling
2. Vorsitzender

gez. Christoph Schemmer
Kassierer

gez. Andreas Beier
Schriftführer