Jugendordnung – Allgemeiner Schützenverein Lette e.V.
§1 Name und rechtliche Stellung
Alle Vereinsmitglieder unter 21 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Allgemeinen Schützenvereins Lette e.V..
Die Jugend des Allgemeinen Schützenvereins Lette e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Jugend des Allgemeinen Schützenvereins Lette e.V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Allgemeinen Schützenvereins Lette e.V.. Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.
Die Jugend im Allgemeinen Schützenverein Lette e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW (zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.
§2 Aufgaben/Ziele/Grundsätze
1.) Der Jugend sind folgende Grundsätze wichtig:
a. Fair Play
b. Demokratie
c. Mitverantwortung
d. Chancengleichheit
e. Gleichberechtigung
f. Spiel und Sport
2.) Die Jugend ist in folgenden sportlichen und außersportlichen Aufgabenbereichen aktiv:
a. Interessen der Jungschützen vertreten
b. Tanzgarde
c. Kinderfahnenschläger
§3 Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt
1.) Die Jugend im Allgemeinen Schützenverein Lette e.V. ist ein sicherer Ort für alle Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Sie verurteilt jede Form von Gewalt, egal ob psychischer, physischer oder sexueller Art. Der Jugendvorstand trifft notwendige und geeignete Maßnahmen, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und stellt die Sensibilisierung zu diesem Thema aller Mitarbeiter*innen und Mitglieder in der Vereinsjugend und eine entsprechende Qualifizierung sicher.
§4 Gremien/Organe der Jugend
Die Organe der Jugend des Allgemeinen Schützenvereins Lette e.V. sind:
a. Jungschützenversammlung
b. Jungschützenvorstand
§5 Jungschützenversammlung
Die Jungschützenversammlung ist das höchste Organ der Jugend des AllgemeinenSchützenvereins Lette e.V..
1.) Zusammensetzung
Die Jungschützenversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 20 Jahren, die Mitglied im Allgemeinen Schützenverein Lette e.V. sind, zusammen. Sie alle dürfen sich einbringen und bei Wahlen und Entscheidungen mitbestimmen (aktives Wahlrecht). Die Stimme ist nicht übertragbar.
2.) Regelungen zur Durchführung
Die Jungschützenversammlung kann als Präsenzveranstaltung, digitale Veranstaltung oder hybride Veranstaltung ausgerichtet werden. Die Entscheidung trifft der Jungschützenvorstand und gibt diese bei der Einladung bekannt. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen können. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die teilnahmeberechtigten Personen haben keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Jugendversammlung teilzunehmen, die als Präsenzversammlung durchgeführt wird.
Die ordentliche Jungschützenversammlung findet jährlich im Vorlauf zur Mitgliederversammlung des Vereins statt.
Eine außerordentliche Jungschützenversammlung muss auf begründeten Antrag, welcher von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet ist und in Textform beim Jungschützenvorstand eingeht oder auf Basis eines Beschlusses von mindestens 50% des Jungschützenvorstand einberufen werden.
3.) Aufgaben
Die Aufgaben der Jungschützenversammlung sind:
-
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
-
- Entgegennahme des Kassenberichtes
-
- Entlastung des Jugendvorstandes
-
- Beschlussfassung über die Änderung der Jugendordnung
-
- Wahl des Jugendvorstandes
-
- Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit
-
- Genehmigung des Haushaltsplans und somit Festlegung der Verwendung der
Mittel der Jugend
4.) Einladung und Anträge
Die (ordentliche und außerordentliche) Jungschützenversammlung wird durch den Jungschützenvorstand durch Bekanntgabe über folgende Kanäle in Textform: E-Mail und/oder Postversendung bis spätestens zwei Wochen Frist vor der Versammlung einberufen. Anlagen zur Einladung können auch über einen Link (z.B. zu einer Cloud) oder andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugend sowie der Jungschützenvorstand kann/können einen Antrag an die Jungschützenversammlung stellen. Anträge müssen dem Jungschützenvorstand bis eine Woche vor der Jugendversammlung vorliegen. Dringlichkeits-/Änderungsanträge können im Rahmen der Sitzung gestellt werden.
5.) Wahlen/Abstimmungen
Alle Abstimmungen gelten bei einer einfachen Mehrheit als angenommen. Eine Abstimmung kann geheim erfolgen, wenn dies auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
- Genehmigung des Haushaltsplans und somit Festlegung der Verwendung der
§6 Jungschützenvorstand
Der Jungschützenvorstand besteht aus:
-
- Der*Die Jugendvorsitzende
-
- Der*Die stellvertretende Jugendvorsitzende
-
- Bis zu fünf Beisitzerinnen für verschiedene Aufgaben (z. B. Finanzen,
Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Bildung)
Es sollte bei den Wahlen auf Parität geachtet werden.
Gewählt werden kann jedes Vereinsmitglied, welches zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 12 Jahre alt ist. ZumZur Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden können nur Personen gewählt werden, welche zum Zeitpunkt der Wahl bereits 12 Jahre alt sind.
Die Wahl erfolgt für 1 Jahr. Wird ein gewähltes Mitglied während der Amtszeit 21 Jahre alt, so endet diese Amtszeit nach Ablauf der Amtszeit. Eine Wiederwahl ist in diesem Fall nicht möglich, da die Altersgrenze erreicht wurde.
Der/Die Jugendvorsitzender repräsentiert die Jugend im Vorstand des Gesamtvereins und nach außen. Außenvertretungsaufgaben werden im Verhinderungsfall von der Stellvertretung übernommen.
Bei vorherigem Austritt/Ausscheiden eines Mitglieds des Jungschützenvorstand wird eine Nachwahl bis zum Ende der eigentlichen Amtsperiode angestrebt.
Der/Die Jugendvorsitzende nimmt in beratender Funktion an den Vorstandssitzungen des Gesamtvereins teil. Im Vertretungsfall nimmt der/die stellvertretende Jugendvorsitzende teil.
Der Jugendvorsitzende muss durch den Vorstand des Gesamtvereins bestätigt werden
Der Jungschützenvorstand ist für alle Aufgaben, die die Jugend betreffen und nicht durch die Jungschützenversammlung wahrgenommen werden, zuständig. Sitzungen des Jungschützenvorstand sind durch dendie Jugendvorsitzende oder in Vertretung durch dendie Stellvertreter*in einzuberufen.
§7 Inkrafttreten/Gültigkeit/Änderungen
Die Jugendordnung ist durch den Vorstand des Gesamtvereins freizugeben. Die Jugendordnung kann im Rahmen einer Jugendversammlung geändert werden, sofern mit der Einladung auf den Tagesordnungspunkt hingewiesen wird und ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Änderung zustimmen.
- Bis zu fünf Beisitzerinnen für verschiedene Aufgaben (z. B. Finanzen,
Lette, den 08.09.2026 gez. Hannes Schemmer Ort und Datum der Verabschiedung Jugendvorsitzender
Freigabe im Auftrag des Gesamtvorstands:
gez. Frank Elsbecker
1. Vorsitzender
gez. Holger Weiling
2. Vorsitzender
gez. Christoph Schemmer
Kassierer
gez. Andreas Beier
Schriftführer
